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Neue Regeln für Arbeitgeber: BAG-Urteil verpflichtet zur Arbeitszeiterfassung

Lesedauer: 2 Minuten 26.10.2022 Pressemeldung

Der Erfolg steckt im Detail.

Ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 hat eine generelle Pflicht zum Erfassen der Arbeitszeit festgestellt. Dabei beruft das Gericht sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Jahr 2019. Bereits in dem sogenannten Stechuhr-Urteil hat der EuGH die Mitgliedstaaten verpflichtet, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen.

Doch passiert war zunächst nichts Konkretes. In Deutschland besteht für Unternehmen bisher keine Pflicht, dem Urteil nachzukommen – bestimmte Branchen wie Baugewerbe und Gastronomie ausgenommen. Das ändert sich nun: Das Urteil des BAG betrifft im Zweifel sämtliche 45 Millionen Erwerbstätige in Deutschland.

Was sollten Unternehmen nun tun?

Zunächst einmal keine Panik schieben, denn Unternehmen können die Arbeitszeit relativ einfach handschriftlich oder auch elektronisch festhalten. Damit sind theoretisch Stundenzettel und Excel-Tabellen ebenso wie Apps möglich.

Jetzt das Aber: Das EuGH-Urteil sieht ein nachvollziehbares und fälschungssicheres System vor. Viele Arbeitgeber befürchten enormen bürokratischen Aufwand. Doch tatsächlich lassen sich die Anforderungen mit existierenden Lösungen sehr schnell, einfach und komfortabel umsetzen.

Zeiterfassung ohne Abstriche bei Arbeitszeitmodellen

Mit tisoware.ZEIT erfassen und planen Unternehmen die Arbeitszeiten digital und zuverlässig im Office, im Homeoffice oder mit der tisoware.APP HR auch von jedem anderen Ort aus. Anders als vielfach befürchtet bleiben Vertrauensarbeitszeit, flexible Arbeitszeitmodelle und das Arbeiten außerhalb vom Büro damit trotz der neuen Rechtslage valide Optionen im Arbeitsalltag.

Wer an bestimmten Projekten oder für mehrere Kostenstellen arbeitet, kann die angefallenen Zeiten direkt zuordnen. Mitarbeiter*innen ebenso wie die HR-Abteilung erhalten mit grafischen Auswertungen einen schnellen Überblick.

Besonders praktisch: Die Mitarbeiter*innen können Abwesenheiten wie Urlaub und Dienstreisen sehr komfortabel auf digitalem Weg beantragen. Nachweise lassen sich ganz einfach per Knopfdruck erstellen.

Zügig Rechtssicherheit schaffen und Bußgelder umgehen

Die genauen rechtlichen Anforderungen, die aus dem BAG-Urteil resultieren, sind noch unklar. Man erwartet jedoch, dass der Gesetzgeber nun schnell handelt und Rechtsunsicherheit bezüglich der Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung aus dem Weg räumt. Sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen feststehen, müssen Unternehmen zügig mit der Umsetzung beginnen. Wer nicht vorbereitet ist, riskiert behördliche Anordnungen und schlimmstenfalls Bußgelder.

Mit tisoware.ZEIT gelingt der Einstieg in die rechtskonforme Zeiterfassung innerhalb kürzester Zeit – teilweise sogar innerhalb von Stunden. Die Cloud-Lösung verbindet maximale Transparenz und fehlerfreie Zeiterfassung mit hoher Wirtschaftlichkeit und der Investitionssicherheit einer Lösung, die mit einer Vielzahl an Betriebssystemen und Standarddatenbanken kompatibel ist.

Last but not least unterstützt tisoware.ZEIT Unternehmen nicht nur dabei, die Vorgaben des eingangs erwähnten „Stechuhr-Urteils“ an eine nachvollziehbare und fälschungssichere Dokumentation von Arbeitszeiten zu erfüllen. Vielmehr implementieren Unternehmen mit minimalem Aufwand etablierte Best Practices für Rechtssicherheit und Komfort bei der Arbeitszeiterfassung, der digitalen Personaleinsatzplanung sowie verwandten Bereichen wie Zutritts- und Besuchermanagement. So schaffen Unternehmen für sich und ihre Beschäftigten einen sofort zählbaren Mehrwert.


Hier geht's zur Lösung

 

Weitere Informationen zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts

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